Whistleblowing in den Niederlanden

In den Niederlanden ist das Whistleblowing-Gesetz als „Wet Bescherming Klokkenluiders“ bekannt. Niederländische Organisationen, sowohl private als auch öffentliche, mit mindestens 250 Mitarbeitern müssen interne Kanäle für die Berichterstattung einrichten. Ab dem 17. Dezember 2023 wird die Verpflichtung auf alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten ausgedehnt.
Die Gesetzgebung von 2016, „Wet Huis voor Klokkenluiders“, schützt diejenigen, die in gutem Glauben eine Meldung machen, während die neue EU-Whistleblowing-Richtlinie diesen Schutz weiter stärkt, indem sie die Beweislast auf den Arbeitnehmer legt und Vergeltungsmaßnahmen verhindert.
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Die EU-Richtlinie über Whistleblowing

Die EU-Richtlinie über Whistleblowing

Die EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen gilt für Bereiche wie die Bekämpfung von Betrug, Korruption, Umweltschutz und Produktsicherheit. Schutz der Berichterstatter vor Vergeltungsmaßnahmen und Diskriminierung, indem Organisationen verpflichtet werden, sichere interne Meldewege einzurichten, und die Mitgliedstaaten, externe Meldewege einzurichten.

Die Identität des Hinweisgebers muss vertraulich bleiben, und es muss eine rechtzeitige Rückmeldung zu den Meldungen erfolgen. Whistleblower sind gesetzlich geschützt und haben Anspruch auf Rechtsmittel und Rechtsberatung. Schließlich müssen die Organisationen das Bewusstsein für Whistleblowing fördern, und es gibt Strafen für Verstöße gegen die Vertraulichkeit oder Hindernisse für Whistleblowing.

Wendet die Vorschriften auf einfache Weise an.

Entscheiden Sie sich für EuroEtica, wenn Sie ein Whistleblowing-System suchen, bei dem Vertraulichkeit, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit im Vordergrund stehen. Unsere Plattform gewährleistet anonyme, sichere Meldungen und fördert eine transparente und verantwortungsbewusste Arbeitsplatzkultur. Verhindern Sie Krisen und schützen Sie die Integrität Ihres Unternehmens mit EuroEtica.
Verhindern Sie Krisen und schützen Sie die Integrität Ihres Unternehmens mit EuroEtica.

Vereinfachtes Verfahren

Ein Bericht wird erstellt

Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail. Sie können die Plattform betreten, um die Akte einzusehen.

Übernahme der Verantwortung für den Fall

Als ersten Schritt sollten Sie den Status der Meldung auf "in Bearbeitung" setzen, damit der Meldende weiß, dass seine Anfrage bearbeitet wurde.

Weiterer Dialog

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie anonym mit dem Berichterstatter sprechen, indem Sie Fragen stellen oder die Vorlage von Dokumenten verlangen.

Auflösung

Sobald der Fall gelöst ist, ändern Sie den Status des Berichts auf "Gelöst". Der Berichterstatter wird dies zur Kenntnis nehmen.
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FAQ zu EuroEtica und Whistleblowing

Werden die Berichte sicher gespeichert?

Auf jeden Fall. Wir verwenden modernste Verschlüsselungs- und Sicherheitsprotokolle, um sicherzustellen, dass alle Berichte und die darin enthaltenen Informationen sicher gespeichert werden.

Wer hat Zugang zu den Berichten?

Nur ausgewiesene Mitarbeiter, z. B. Compliance-Beauftragte oder bestimmte Untersuchungsteams, haben Zugang zu den Berichten. Dies gewährleistet Vertraulichkeit und eine ordnungsgemäße, unvoreingenommene Untersuchung.

Wie lange werden die Berichte auf der Plattform gespeichert?

Die Berichte werden gemäß den Datenaufbewahrungsrichtlinien der Organisation und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften gespeichert. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist werden die Berichte sicher gelöscht.
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